Arbeitshilfe zur Suchtprävention

Die „Arbeitshilfe zur Suchtprävention – als Teil eines Gesamtpräventionskonzeptes in der Schule“ unterstützt Schulen bei der Erstellung ihres eigenen schulischen Präventionskonzeptes.

Arbeitshilfe zur Suchtprävention

Der aktuelle Erlass „Suchtprävention in der Schule“ des Hessischen Kultusministeriums (vom 15.11.2022) sieht vor, dass Schulen ein eigenes Suchtpräventionskonzept als Teil einer umfassenden Schutz- und Präventionskonzeption entwickeln und, sofern vorhanden, in das Konzept der „gesundheitsfördernden Schule“ einbetten.
Mit dieser Arbeitshilfe möchten wir die Schulen daher dabei unterstützen, selbstständig ein schulisches Präventionskonzept zu erstellen.

Hier können Sie die Arbeitshilfe downloaden.
Die Arbeitshilfe kann zudem bestellt werden. Wir stellen lediglich die Portokosten in Rechnung. Für die Zusendung melden Sie sich bitte unter folgender Adresse: zjsmtk-praevention@jj-ev.de

Die Arbeitshilfe wurde mit finanzieller Unterstützung der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) erstellt. 

 

Diesen Artikel als pdf anzeigen

[zurück]

Inhaltsübersicht